Steuerstrafverfahren können auf vielfältige Weise eingeleitet werden – Ob als Ergebnis der Außenprüfung oder als anonyme Anzeige.
Ein besonderes Merkmal dieses Verfahrens ist, dass die Verpflichtung zur Abgabe steuerlicher Erklärungen weiterhin besteht, obwohl Sie nach Einleitung des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens
das Recht haben zu schweigen.
In meiner Tätigkeit als Anwalt für Steuerrecht und Zivilrecht kann ich Sie gerne im Ermittlungsverfahren begleiten. Die Begleitung erfolgt in enger Abstimmung
mit Ihrem steuerlichen Berater. Zudem führe ich die Verhandlungen mit der Strafsachenstelle und vertrete Sie vor Gericht.
Nehmen Sie in dringenden Fällen bitte kurzfristig mit mir Kontakt auf.