Rechtsanwalt Helge Glagau, Steuererklärung

Privatpersonen

Ihr Anliegen haben wir stets im Blick. Unser Augenmerk richten wir dabei auf Ihre aktuelle steuerliche und finanzielle Situation sowie Ihre möglichen Perspektiven. 

Abfindung

Sie haben Anspruch auf eine Abfindung, weil Ihr Arbeitsplatz wegfällt? Dann sollten Sie wissen, was de facto übrig bleibt vom Angebot Ihres Arbeitgebers.

Wir ermitteln die tatsächliche Abfindung und prüfen vor dem Hintergrund Ihre steuerliche Gesamtsituation. Auf dieser Basis können Sie entscheiden, ob das Angebot rentabel für Sie ist und Sie es gerne annehmen möchten.

Für Abfindungsfragen haben wir auch kurzfristig Termine frei, denn Sie müssen sich meist schnell entscheiden. Kontaktieren Sie uns gerne zeitnah.

Beratung

Kurzsichtigkeit im Steuerrecht kann teuer werden. Wir möchten, dass Sie das gute Gefühl haben, richtig informiert zu sein. Daher beraten wir grundlegend mit Perspektive und proaktiv, also bevor sich Ihre Situation verändert. Auf diese Weise haben Sie mehr Optionen und wissen um Ihren Handlungsspielraum.

Steuererklärung

Die Steuererklärung bildet das Herzstück der steuerberatenden Tätigkeit, denn hier steht der Steuerpflichtige der Finanzbehörde gegenüber. Mit seinen Angaben stellt er die Weichen für die steuerliche Bearbeitung des Falls und das steuerliche Ergebnis.

Wir empfehlen Ihnen, sich durch einen erfahrenen Berater begleiten zu lassen, der das steuerliche Verfahren mit dem günstigsten rechtlich möglichen Ergebnis abschließt. Gerne stehen wir Ihnen hierbei zur Seite.

Prüfung des Bescheides

Ein nicht unerheblicher Teil der Steuerbescheide ist fehlerhaft und somit falsch. Wir stehen Ihnen nach der Steuererklärung beratend zur Seite, wenn Ihnen der Bescheid unklar ist oder fehlerhaft erscheint. Hierbei prüfen wir eingehend, welche Entscheidungen dem Bescheid zugrunde liegen, welche Aspekte Ihr Finanzamt anerkannt oder nicht anerkannt hat und welche Möglichkeiten sich daraus ergeben.

Sollten Sie Ihre Steuererklärung bisher selbst gemacht und einen Fehler im Bescheid gefunden haben, so vereinbaren Sie gerne einen Termin mit uns. Diese Leistung kostet je nach Aufwand zwischen 50 € und 150 €, was sich sehr schnell lohnen kann.

Einsprüche

Sofern Sie einen Fehler in Ihrem Steuerbescheid vermuten oder tatsächlich festgestellt haben, können Sie Einspruch gegen den Bescheid einlegen. Damit aus einem Einspruch kein endloses Verfahren, sondern eine schnelle Klärung wird, unterstützen wir Sie bei Einsprüchen durch Erstellung der benötigten Schriftsätze. Vorab beraten wir Sie jedoch ausführlich, inwieweit ein Einspruch sinnvoll und erfolgversprechend ist, damit Ihnen keine unnötigen Kosten entstehen.

Bitte beachten Sie, dass der Einspruch allerdings spätestens innerhalb eines Monats nach Zugang beim Finanzamt eingegangen sein muss. Deshalb sollten Sie so schnell wie möglich einen Termin mit uns vereinbaren, damit Ihnen keine Nachteile entstehen.

Finanzgerichtliches Verfahren

Wenn das Einspruchsverfahren scheitert, kann der Gang zum Gericht die letzte Möglichkeit sein, sich gegenüber dem Finanzamt durchzusetzen. Hierbei gilt es, Fallstricken zu vermeiden und sich auf lange Terminstände bei den Finanzgerichten einzustellen. In diesem Fall ist es ratsam, sich vorab mit dem Berichterstatter auszutauschen, um die Aussichten eines Gerichtsverfahrens vorab zu erkunden. Wir empfehlen Ihnen, sich durch einen erfahrenen Berater unterstützen zu lassen und stehen Ihnen dabei gerne zur Seite.