Rechtsanwalt Helge Glagau für Steuerrecht und Zivilrecht

Achtung! Grundsteuerreform ist angelaufen!

Seit dem 1.7.2022 ist die Grundsteuerreform angelaufen. Angestoßen durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts mußte der Gesetzgeber das Verfahren der Grundstücksbewertung für Zwecke der Grundsteuer neu regeln.

 

Das neue Verfahren erfordert in einem ersten Schritt die Bewertung aller Immobilien und grundsteuerrelevanten Einheiten. Bis zum 31. Oktober 2022 sind Eigentümer verpflichtet, eine Feststellungserklärung abzugeben.

 

In einem zweiten Schritt werden dann zum 1.1.2025 die Grundsteuerbescheide durch die Kommunen erstellt.

 

Die Wertfesetzung bildet die Grundlage für die spätere Grundsteuerfestsetzung. Die Weichen werden also bereits hier gestellt. In dieser Phase kann noch Einfluß genommen werden auf die Höhe der Grundsteuer.

 

Deshalb ist es äußerst wichtig, bereits jetzt die Erklärung durch eine sachverständige Person erstellen zu lassen. Insbesondere  erforderlich ist auch eine gründliche Prüfung des Feststellungbescheides. Er bildet die Grundlage für die Festsetzung der Grundsteuer. Wenn der Bescheid bestandskräftig ist, er also durch Rechtsmittel nicht mehr angegriffen werden kann, dann hat ein Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid mit der Behauptung, der Wert sei falsch ermittelt, keine Aussicht auf Erfolg.

 

Sprechen Sie mit uns. Wir können Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot machen, das ihnen mit einem vertretbaren finanziellen Aufwand die Möglichkeit bietet, gesetzliche Ausweich-möglichkeiten zu nutzen und den Wert festzusetzen, der sich nach Recht und Gesetz ergibt.  

Achtung! Ab 1.Juli 2021 läuft die Frist für alle, die Corona-Hilfen, insbesondere Überbrückungshilfe III erhalten haben.

Alle Hilfe-Empfänger sind jetzt aufgerufen, die tatsächlichen Umsätze zu buchen und der jeweiligen Stelle die endgültige Abrechnung zur Verfügung zu stellen.

 

Es soll mit dieser Überprüfung verhindert werden, daß Empfänger der Corona-Hilfen im Ergebnis mehr Hilfe erhalten haben, als ihnen an Aufwand tatsächlich entstanden ist.

 

 

Achtung! Kurzarbeitergeldempfänger!

Alle Steuerpflichtigen, die im Jahr 2020 Kurzarbeitergeld erhalten haben, sind verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.