Rechtsanwalt Helge Glagau, EInnahme- und Überschußrechnung

Unternehmen

Unsere (Beratungs)dienstleistungen für KMU, Selbständige und Freiberufler haben wir umfassend und auf die Bedürfnisse unserer Mandanten ausgerichtet. Denn wir möchten, dass sich unsere Mandanten ihrem Kerngeschäft widmen und auf eine Entlastung hinsichtlich ihrer steuerrechtlichen Verpflichtungen bauen können.

Einnahme/-Überschuß-Rechnung (EÜR)

Als Unternehmer müssen Sie eine Menge in Ihrem beruflichen Alltag im Blick behalten. Wir bieten Ihnen Entlastung und optimalen Überblick bei Ihrer EÜR an. Sammeln Sie einfach Ihre Belege und wir erstellen daraus Ihre EÜR, ermitteln den Gewinn und beraten Sie Ihrem Geschäftsverlauf entsprechend zielgerichtet.

Finanzbuchhaltung

Die Buchhaltung ist das A und O der betrieblichen Steuerung Ihrer Firma. Eine ordnungsgemäße Buchhaltung ist der hauptsächliche Prüfungsschwerpunkt bei einer steuerlichen Außenprüfung. Wird sie verworfen, kann das Finanzamt eine Schätzung vornehmen.

Gerne erstellen wir die passende Finanzbuchhaltung für Sie. So ist sichergestellt, dass diese den steuerrechtlichen Anforderungen genügt. Ein weiterer Vorteil ist, dass auf diese Weise Ihre Zahlungsströme rechtzeitig für Sie transparent werden und Sie Ihr unternehmerisches Handeln jederzeit feinjustieren können.

Jahresabschluß

Der Jahresabschluss muss den Anforderungen des Steuerrechts entsprechen. Nutzen Sie unser Wissen und unsere Erfahrungen für Ihren rechtskonformen Jahresabschluss. Im Rahmen dessen zeigen wir Ihnen gerne auch mögliche Gestaltungsspielräume auf, die Sie im Anschluss in Ihren Unterlagen für die Bank oder bei anderen Kapitalgebern nutzen können.

Rechtsform

Zu Beginn einer Selbständigkeit steht zunächst die Wahl einer geeigneten Rechtsform. Je nach Geschäftsverlauf kann es sich schon nach kurzer Zeit als vorteilhaft erweisen, die bisherige GbR durch eine GmbH-Gründung zu ersetzen. Wie Sie die Rechtsform Ihres Unternehmens wechseln, was Sie vorher wissen müssen und nachher beachten sollten, ermitteln wir in einem Beratungsgespräch.

Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer ist immer mit Aufwand verbunden, der schnell sehr hoch werden kann. Eine Umsatzsteuervoranmeldung kann jährlich, vierteljährlich oder monatlich abgegeben werden und muss neben der fristgerechten Abgabe im Voraus gezahlt werden. Als sogenannter Soll-Versteuerer ist dies auch dann der Fall, wenn sie das Geld von ihrem Kunden noch gar nicht erhalten haben. Dies kann sehr schnell zu finanziellen Engpässen führen oder Ärger bei einer verspäteten Abgabe bedeuten. Wir kümmern uns um die fristgerechte Abgabe Ihrer Umsatzsteuererklärung und beraten Sie bei Bedarf hierzu.